NIS2-Beratung für Mittel­stand & KRITIS

Die Anfor­de­rungen an die Cyber­se­cu­rity in Unter­nehmen steigen konti­nu­ier­lich. Mit der euro­päi­schen NIS2-Richt­linie werden zahl­reiche Unter­nehmen erst­mals oder deut­lich umfang­rei­cher verpflichtet, Maßnahmen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nach­weisbar umzu­setzen. Betroffen sind nicht nur Betreiber kriti­scher Infra­struk­turen, sondern auch viele mittel­stän­di­sche Unter­nehmen.

M&H IT-Secu­rity begleitet Unter­nehmen deutsch­land­weit bei der Umset­zung der NIS2-Anfor­de­rungen – mit beson­derer regio­naler Nähe zu Berlin und Bran­den­burg. Unsere Experten verbinden lang­jäh­rige Erfah­rung im Bereich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit mit Exper­tise in ISO 27001, BSI-Grund­schutz und NIS2.

Ihre Vorteile mit M&H IT-Secu­rity
  • NIS2‑, ISO-27001- und BSI-Exper­tise aus einer Hand

  • Lang­jäh­rige Erfah­rung in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit

  • Unter­stüt­zung für Mittel­stand und KRITIS-Unter­nehmen

  • Praxis­nahe Umset­zung statt rein theo­re­ti­scher Beratung

  • Persön­liche Ansprech­partner in Berlin-Bran­den­burg

  • Deutsch­land­weite Betreuung

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Was ist NIS2 ?

Die NIS2-Richt­linie (Network and Infor­ma­tion Secu­rity Direc­tive 2) ist die euro­päi­sche Weiter­ent­wick­lung der bishe­rigen NIS-Richt­linie und verfolgt das Ziel, das Cyber­si­cher­heits­ni­veau inner­halb der Euro­päi­schen Union nach­haltig zu stärken.

Cyber­an­griffe entwi­ckeln sich stetig weiter und stellen Unter­nehmen vor zuneh­mende Heraus­for­de­rungen. Produk­ti­ons­aus­fälle, Daten­ver­luste und Unter­bre­chungen kriti­scher Geschäfts­pro­zesse können erheb­liche wirt­schaft­liche Schäden verur­sa­chen. Die Euro­päi­sche Union reagiert auf diese Entwick­lung mit einem erwei­terten regu­la­to­ri­schen Rahmen, der Unter­nehmen dazu verpflichtet, ihre Sicher­heits­maß­nahmen syste­ma­tisch auszu­bauen.

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NIS2 macht Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit damit zu einer stra­te­gi­schen Manage­ment­auf­gabe und nicht mehr ausschließ­lich zu einer IT-Aufgabe.

Im Mittel­punkt der NIS2-Richt­linie stehen insbe­son­dere:

  • Risi­ko­ma­nage­ment

  • Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Sicher­heits­maß­nahmen

  • Melde­pflichten bei Sicher­heits­vor­fällen

  • Sicher­heit der Liefer­kette

  • Verant­wort­lich­keiten der Geschäfts­lei­tung

  • Nach­weis- und Doku­men­ta­ti­ons­pflichten

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Wie gut ist Ihr Unter­nehmen auf NIS2 vorbe­reitet?

Machen Sie den kosten­losen Online Check in nur 5 Minuten

Viele Unter­nehmen wissen nicht, ob ihre Sicher­heits­maß­nahmen den aktu­ellen Anfor­de­rungen entspre­chen. Unser kosten­loser NIS2 Check analy­siert mit 50 Fragen Ihren Status in nur fünf Minuten und zeigt Ihnen, in welchen Berei­chen Hand­lungs­be­darf besteht – verständ­lich, praxisnah und unver­bind­lich.

Warum ist NIS2 für Unter­nehmen wichtig?

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist heute ein wesent­li­cher Bestand­teil der Unter­neh­mens­re­si­lienz. Angriffe durch Ransom­ware, Daten­ab­flüsse oder gezielte Sabo­tage können erheb­liche Auswir­kungen auf Geschäfts­pro­zesse und die Repu­ta­tion eines Unter­neh­mens haben.

Die NIS2-Richt­linie verfolgt deshalb mehrere Ziele:

  • Erhö­hung der Cyber­re­si­lienz in Europa

  • Schutz kriti­scher Dienst­leis­tungen

  • Stär­kung der Liefer­ketten

  • Harmo­ni­sie­rung der Sicher­heits­an­for­de­rungen inner­halb der EU

Unter­nehmen profi­tieren nicht nur von regu­la­to­ri­scher Konfor­mität. Ein struk­tu­riertes Sicher­heits­ma­nage­ment redu­ziert Risiken, stärkt das Vertrauen von Kund und Geschäfts­part­nern und verbes­sert die lang­fris­tige Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

NIS 2 Symbolbild. Menschen vor PC

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Ob Betrof­fen­heits­ana­lyse, erste Fragen zur Umset­zung oder konkrete Hand­lungs­emp­feh­lungen – in unserem kosten­freien Erst­ge­spräch mit unseren Experten erhalten Sie eine fundierte Erst­ein­schät­zung und Orien­tie­rung für die nächsten Schritte.

Welche Unter­nehmen sind von NIS2 betroffen?

Die NIS2-Richt­linie erwei­tert den Kreis der betrof­fenen Unter­nehmen deut­lich. Neben klas­si­schen KRITIS-Betrei­bern geraten zuneh­mend mittel­stän­di­sche Unter­nehmen in den Fokus der Regu­lie­rung.

Betroffen sein können insbe­son­dere Unter­nehmen aus folgenden Berei­chen:

  • Energie und Versor­gung

  • Gesund­heits­wesen

  • Trans­port und Logistik

  • Digi­tale Infra­struktur

  • IT- und Managed-Service-Provider

  • Ferti­gungs- und Indus­trie­un­ter­nehmen

  • Wasser- und Abfall­wirt­schaft

  • Öffent­liche Verwal­tung

  • Forschungs­ein­rich­tungen

Ob ein Unter­nehmen unter NIS2 fällt, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Unter­neh­mens­größe

  • Anzahl der Mitar­bei­tenden

  • Jahres­um­satz

  • Bran­chen­zu­ge­hö­rig­keit

  • Bedeu­tung der erbrachten Dienst­leis­tungen

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Viele Unter­nehmen unter­schätzen ihre Betrof­fen­heit. Beson­ders Zulie­ferer und Dienst­leister kriti­scher Einrich­tungen werden zuneh­mend in Sicher­heits­an­for­de­rungen entlang der Liefer­kette einge­bunden. Prüfen Sie hier, ob sie betroffen sind.

Warum Unter­nehmen jetzt handeln sollten

Die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie betreffen nicht nur die IT, sondern die gesamte Orga­ni­sa­tion. Die Einfüh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems, die Durch­füh­rung von Risi­ko­ana­lysen sowie der Aufbau von Melde- und Notfall­pro­zessen erfor­dern Zeit, Ressourcen und die aktive Einbin­dung verschie­dener Unter­neh­mens­be­reiche.

Unter­nehmen, die früh­zeitig mit der Umset­zung beginnen, schaffen die Grund­lage für eine struk­tu­rierte und wirt­schaft­liche Einfüh­rung der erfor­der­li­chen Maßnahmen. Gleich­zeitig redu­zieren sie das Risiko, unter Zeit­druck regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen erfüllen zu müssen.

  • Ein früh­zei­tiger Start bietet entschei­dende Vorteile:

  • Effi­zi­en­tere Umset­zung durch ausrei­chende Planungs­zeit

  • Verbes­serte Audit- und Nach­weis­fä­hig­keit
  • Redu­zie­rung von Compli­ance- und Haftungs­ri­siken
  • Stär­kung des Vertrauens von Kund, Part­nern und Behörden
  • Nach­hal­tige Verbes­se­rung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit
NIS 2 Symbolbild

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist heute ein stra­te­gi­scher Erfolgs­faktor und wesent­li­cher Bestand­teil moderner Unter­neh­mens­füh­rung. Unter­nehmen, die früh­zeitig handeln, schaffen nicht nur regu­la­to­ri­sche Sicher­heit, sondern stärken lang­fristig ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

Prüfen Sie jetzt Ihren Hand­lungs­be­darf und schaffen Sie Klar­heit über die nächsten Schritte.

Die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie

Die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie betreffen nicht nur die IT, sondern die gesamte Orga­ni­sa­tion. Die Einfüh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems, die Durch­füh­rung von Risi­ko­ana­lysen sowie der Aufbau von Melde- und Notfall­pro­zessen erfor­dern Zeit, Ressourcen und die aktive Einbin­dung verschie­dener Unter­neh­mens­be­reiche.

Unter­nehmen, die früh­zeitig mit der Umset­zung beginnen, schaffen die Grund­lage für eine struk­tu­rierte und wirt­schaft­liche Einfüh­rung der erfor­der­li­chen Maßnahmen. Gleich­zeitig redu­zieren sie das Risiko, unter Zeit­druck regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen erfüllen zu müssen.

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  • Regel­mä­ßige Risi­ko­ana­lysen
  • Bewer­tung von Bedro­hungen und Schwach­stellen
  • Defi­ni­tion von Schutz­maß­nahmen
  • Konti­nu­ier­liche Über­prü­fung der Wirk­sam­keit

Eine struk­tu­rierte Risi­ko­ma­trix schafft Trans­pa­renz und bildet die Grund­lage für fundierte Sicher­heits­ent­schei­dungen.

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Kosten­lose NIS2-Check­liste herun­ter­laden

Mit dem Inkraft­treten des NIS2-Umset­zungs­ge­setzes stehen viele Unter­nehmen vor neuen Anfor­de­rungen an ihre Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Doch wie gut ist Ihr Unter­nehmen tatsäch­lich vorbe­reitet?

Unsere kosten­lose NIS2-Check­liste unter­stützt Sie dabei, Ihren aktu­ellen Umset­zungs­stand syste­ma­tisch zu bewerten. Anhand von 50 praxis­nahen Fragen in sieben Themen­be­rei­chen ermit­teln Sie Ihren NIS2 Readi­ness Score und erkennen auf einen Blick, in welchen Berei­chen Hand­lungs­be­darf besteht.

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Inci­dent Response und Sicher­heits­vor­fälle

NIS2 verlangt klare Prozesse für die Erken­nung, Behand­lung und Meldung von Sicher­heits­vor­fällen. Unter­nehmen müssen sicher­stellen, dass sie auf Cyber­an­griffe vorbe­reitet sind und im Ernst­fall schnell reagieren können.

Wich­tige Bestand­teile sind:

  • Inci­dent-Response-Pläne
  • Eska­la­ti­ons­pro­zesse
  • Zustän­dig­keiten und Rollen
  • Doku­men­ta­tion von Vorfällen
  • Regel­mä­ßige Tests und Übungen

Eine struk­tu­rierte Risi­ko­ma­trix schafft Trans­pa­renz und bildet die Grund­lage für fundierte Sicher­heits­ent­schei­dungen.

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Busi­ness Conti­nuity

Cyber­an­griffe können Geschäfts­pro­zesse erheb­lich beein­träch­tigen. Deshalb fordert NIS2 Maßnahmen zur Aufrecht­erhal­tung des Geschäfts­be­triebs.

Hierzu zählen:

Sicher­heit der Liefer­kette

Unter­nehmen tragen zuneh­mend Verant­wor­tung für die Sicher­heit ihrer Liefe­ranten und Dienst­leister. NIS2 berück­sich­tigt daher explizit Risiken entlang der gesamten Liefer­kette.

Unter­nehmen sollten:

  • Notfall- und Wieder­an­lauf­pläne
  • Backup- und Reco­very-Konzepte
  • Krisen­ma­nage­ment
  • Regel­mä­ßige Übungen und Tests
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  • Sicher­heits­an­for­de­rungen an Liefe­ranten defi­nieren
  • Kriti­sche Dienst­leister bewerten
  • Verträge um Sicher­heits­aspekte ergänzen
  • Risiken regel­mäßig über­prüfen
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Verant­wor­tung der Geschäfts­lei­tung

Eine wesent­liche Neue­rung von NIS2 ist die stär­kere Einbin­dung der Geschäfts­lei­tung.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist nicht mehr ausschließ­lich Aufgabe der IT-Abtei­lung. Geschäfts­füh­rungen und Leitungs­or­gane tragen Verant­wor­tung dafür, dass geeig­nete Sicher­heits­maß­nahmen imple­men­tiert und über­wacht werden.

Dazu gehört insbe­son­dere:

  • Schu­lungs­pflicht

  • Frei­gabe von Sicher­heits­stra­te­gien
  • Bereit­stel­lung von Ressourcen
  • Über­wa­chung der Umset­zung
  • Förde­rung einer Sicher­heits­kultur im Unter­nehmen
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Die aktive Betei­li­gung der Führungs­ebene ist ein wesent­li­cher Erfolgs­faktor für eine nach­hal­tige Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit.

Schu­lungs­pflicht für Geschäfts­lei­tungen

Die Schu­lungs­pflicht gilt für alle Personen, die zur Führung der Geschäfte und zur Vertre­tung einer beson­ders wich­tigen oder wich­tigen Einrich­tung berufen sind. Das betrifft nicht nur klas­si­sche Geschäfts­führer. Gemeint sind auch Vorstände, CFOs, CIOs, CSOs oder geschäfts­füh­rende Gesell­schafter. Wenn Sie laut Gesetz, Satzung oder Gesell­schafts­ver­trag zur Geschäfts­lei­tung gehören, sind Sie eben­falls schu­lungs­pflichtig.

Neben dieser durch das Gesetz defi­nierten Gruppe kann es sinn­voll sein, auch weitere Personen im Unter­nehmen zu schulen, die beispiels­weise der Geschäfts­füh­rung zuar­beiten oder in Führungs­po­si­tionen tätig sind.

Wir bieten indi­vi­du­elle Schu­lungen für Geschäfts­lei­tung und Unter­nehmen, kompakt und zuge­schnitten auf Ihre Bedürf­nisse!

Melde­pflichten nach NIS2

Unter­nehmen müssen Sicher­heits­vor­fälle erkennen, bewerten und frist­ge­recht melden. Dies setzt klar defi­nierte Prozesse, eindeu­tige Zustän­dig­keiten sowie eine struk­tu­rierte Vorge­hens­weise im Inci­dent-Manage­ment voraus. Nur wenn sicher­heits­re­le­vante Ereig­nisse früh­zeitig iden­ti­fi­ziert, hinsicht­lich ihrer Auswir­kungen bewertet und intern sowie extern effi­zient kommu­ni­ziert werden, können die gesetz­li­chen Melde­fristen einge­halten und poten­zi­elle Schäden wirksam begrenzt werden.

Dazu gehören:

  • Iden­ti­fi­ka­tion rele­vanter Vorfälle
  • Bewer­tung der Auswir­kungen
  • Doku­men­ta­tion des Ereig­nisses
  • Kommu­ni­ka­tion mit zustän­digen Stellen
  • Nach­be­rei­tung und Lessons Learned
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Die aktive Betei­li­gung der Führungs­ebene ist ein wesent­li­cher Erfolgs­faktor für eine nach­hal­tige Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit.

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NIS2 und ISO 27001: Gemein­sam­keiten effi­zient nutzen

Viele Unter­nehmen verfügen bereits über ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­system (ISMS) nach ISO 27001. Damit sind häufig wesent­liche orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Grund­lagen bereits geschaffen, um den Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie struk­tu­riert zu begegnen. Insbe­son­dere etablierte Prozesse für das Risi­ko­ma­nage­ment, die Doku­men­ta­tion und die konti­nu­ier­liche Verbes­se­rung erleich­tern die Umset­zung zusätz­li­cher regu­la­to­ri­scher Vorgaben erheb­lich.

Ein bestehendes ISMS unter­stützt unter anderem bei:

  • Risi­ko­ma­nage­ment
  • Doku­men­ta­tion
  • Gover­nance-Struk­turen
  • Sicher­heits­richt­li­nien
  • Konti­nu­ier­li­cher Verbes­se­rung
  • Audi­tie­rung und Nach­weis­füh­rung
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Aller­dings deckt eine ISO-27001-Zerti­fi­zie­rung nicht auto­ma­tisch alle NIS2-Anfor­de­rungen ab. Unter­nehmen sollten daher gezielt prüfen, welche zusätz­li­chen Maßnahmen erfor­der­lich sind.

M&H IT-Secu­rity unter­stützt Sie dabei, bestehende Struk­turen zu analy­sieren und gezielt um NIS2-spezi­fi­sche Anfor­de­rungen zu ergänzen.

ISO 27001 und NIS2: Unter­schiede und Gemein­sam­keiten

ISO 27001 und die NIS2-Richt­linie verfolgen dasselbe über­ge­ord­nete Ziel: Unter­nehmen wider­stands­fä­higer gegen­über Cyber­ri­siken zu machen. Dennoch unter­scheiden sie sich grund­le­gend in ihrer Ausrich­tung.

ISO 27001 ist ein inter­na­tional aner­kannter Stan­dard für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment. Unter­nehmen können sich nach ISO 27001 zerti­fi­zieren lassen und damit nach­weisen, dass sie ein wirk­sames Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­system (ISMS) etabliert haben.

NIS2 hingegen ist eine euro­päi­sche Richt­linie, die für betrof­fene Unter­nehmen verbind­liche Anfor­de­rungen an Cyber­si­cher­heit und Resi­lienz defi­niert. Dazu gehören unter anderem Risi­ko­ma­nage­ment, Melde­pflichten, Busi­ness Conti­nuity sowie die Verant­wor­tung der Geschäfts­lei­tung.

Unter­nehmen mit einer bestehenden ISO-27001-Zerti­fi­zie­rung verfügen häufig bereits über wich­tige Grund­lagen für die Umset­zung von NIS2. Aller­dings deckt ISO 27001 nicht auto­ma­tisch alle regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen der Richt­linie ab. Insbe­son­dere Themen wie Liefer­ket­ten­si­cher­heit, behörd­liche Melde­pflichten oder spezi­fi­sche Gover­nance-Anfor­de­rungen können zusätz­liche Maßnahmen erfor­dern.

M&H IT-Secu­rity unter­stützt Unter­nehmen dabei, bestehende ISO-27001-Struk­turen gezielt um NIS2-Anfor­de­rungen zu ergänzen und eine effi­zi­ente sowie nach­hal­tige Compli­ance sicher­zu­stellen.

Warum ISO 27001, BSI und NIS2 zusam­men­ge­hören

Die Kombi­na­tion dieser Ansätze ermög­licht eine effi­zi­ente und nach­hal­tige Umset­zung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit.

Mit M&H IT-Secu­rity erhalten Unter­nehmen Beratung und Umset­zung aus einer Hand – von der ersten Analyse bis zur lang­fris­tigen Weiter­ent­wick­lung des Sicher­heits­ni­veaus.

Unter­nehmen profi­tieren von einem inte­grierten Ansatz, der die Anfor­de­rungen von ISO 27001, den Vorgaben des BSI und der NIS2-Richt­linie sinn­voll mitein­ander verbindet. Durch die Nutzung gemein­samer Prozesse und Struk­turen lassen sich Syner­gien schaffen, Doppel­auf­wände vermeiden und Sicher­heits­maß­nahmen effi­zient umsetzen.

  • Risi­ko­ma­nage­ment
  • Doku­men­ta­tion
  • Gover­nance-Struk­turen
  • Sicher­heits­richt­li­nien
  • Konti­nu­ier­li­cher Verbes­se­rung
  • Audi­tie­rung und Nach­weis­füh­rung
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So begleiten wir Sie zur NIS2-Compli­ance

Die Umset­zung der NIS2-Anfor­de­rungen ist ein mehr­stu­figer Prozess, der tech­ni­sche, orga­ni­sa­to­ri­sche und regu­la­to­ri­sche Aspekte mitein­ander verbindet. Mit M&H IT-Secu­rity erhalten Unter­nehmen einen erfah­renen Partner, der sie struk­tu­riert und praxisnah auf dem Weg zur NIS2-Compli­ance begleitet.

Im ersten Schritt prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unter­nehmen direkt oder indi­rekt von der NIS2-Richt­linie betroffen ist. Dabei berück­sich­tigen wir Unter­neh­mens­größe, Branche, Liefer­ketten sowie regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen.

Anschlie­ßend analy­sieren wir den aktu­ellen Reife­grad Ihrer Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Bestehende Prozesse und Sicher­heits­maß­nahmen werden mit den Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie abge­gli­chen, um Hand­lungs­felder und Lücken zu iden­ti­fi­zieren.

Cyber­ri­siken werden syste­ma­tisch iden­ti­fi­ziert, bewertet und prio­ri­siert. Die daraus entste­hende Risi­ko­ma­trix bildet die Grund­lage für fundierte Entschei­dungen und eine ziel­ge­rich­tete Umset­zung von Sicher­heits­maß­nahmen.

Basie­rend auf den Ergeb­nissen unter­stützen wir Sie beim Aufbau eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems (ISMS) oder erwei­tern bestehende ISO-27001-Struk­turen gezielt um NIS2-Anfor­de­rungen.

Gemeinsam imple­men­tieren wir Sicher­heits­richt­li­nien, Gover­nance-Struk­turen, Melde­pro­zesse sowie Maßnahmen für Notfall­ma­nage­ment und Busi­ness Conti­nuity.

Wir unter­stützen Sie bei der Doku­men­ta­tion, Nach­weis­füh­rung und Vorbe­rei­tung auf Audits. Durch regel­mä­ßige Über­prü­fungen stellen wir sicher, dass Ihr Sicher­heits­ni­veau lang­fristig erhalten und weiter­ent­wi­ckelt wird.

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Unsere Leis­tungen rund um NIS2

M&H IT-Secu­rity unter­stützt Unter­nehmen deutsch­land­weit – mit beson­derer Nähe zu Berlin und Bran­den­burg – bei der struk­tu­rierten Umset­zung der NIS2-Anfor­de­rungen.

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NIS2-Beratung für Ihre Branche

Die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie unter­scheiden sich je nach Branche, Geschäfts­mo­dell und Risi­ko­profil. M&H IT-Secu­rity unter­stützt Unter­nehmen aus unter­schied­li­chen Sektoren mit pass­ge­nauen Lösungen.

Kosten­freie NIS2-Erst­be­wer­tung

Sie sind unsi­cher, ob Ihr Unter­nehmen von NIS2 betroffen ist oder welche Maßnahmen erfor­der­lich sind?

Unsere Experten analy­sieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Ausgangs­si­tua­tion und zeigen
konkrete Hand­lungs­emp­feh­lungen auf.

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Warum M&H IT-Secu­rity?

M&H verbindet lang­jäh­rige Erfah­rung im Bereich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit mit tief­ge­hender Exper­tise in:

  • ISO 27001
  • BSI-Grund­schutz
  • NIS2
  • Indus­trie- und KRITIS-Secu­rity
  • Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment

Durch unsere regio­nale Nähe zu Berlin und Bran­den­burg sowie unsere deutsch­land­weite Betreuung bieten wir Unter­nehmen und Behörden persön­liche Ansprech­partner und praxis­nahe Unter­stüt­zung.

Häufige Heraus­for­de­rungen bei der NIS2-Umset­zung

Viele Unter­nehmen stehen vor ähnli­chen Heraus­for­de­rungen: fehlende Trans­pa­renz über die eigene Betrof­fen­heit, begrenzte Ressourcen, unklare Verant­wort­lich­keiten oder die Inte­gra­tion bestehender Sicher­heits­maß­nahmen in ein ganz­heit­li­ches Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment.

Mit einer struk­tu­rierten Vorge­hens­weise lassen sich diese Heraus­for­de­rungen früh­zeitig adres­sieren und regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen effi­zient umsetzen.

Ist Ihr Unter­nehmen von NIS2 betroffen?

Finden Sie in einem kosten­freien 30-minü­tigen Erst­ge­spräch heraus, ob und welche Anfor­de­rungen für Ihr Unter­nehmen gelten. Gemeinsam bespre­chen wir Ihre indi­vi­du­elle Situa­tion, beant­worten Ihre Fragen und zeigen Ihnen die nächsten sinn­vollen Schritte auf.

Jonas Schu­bert

IT-Sicher­heits­experte / Proku­rist / Dozent

Portraitbild von Jonas Schubert - Business Manager und Prokurist der M&H IT-Security GmbH
Jonas Schu­bert

Ich willige ein, dass meine ange­ge­benen Daten verwendet werden dürfen, um mir per E‑Mail Infor­ma­tionen zu Produkten und Dienst­leis­tungen der M&H Group zuzu­senden. Weitere Infor­ma­tionen sind in der Daten­schutz­er­klä­rung zu finden. Die Einwil­li­gung kann jeder­zeit wider­rufen werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Die NIS2-Richt­linie (Network and Infor­ma­tion Secu­rity Direc­tive 2) ist die euro­päi­sche Rege­lung zur Stär­kung der Cyber­si­cher­heit in der Euro­päi­schen Union. Sie erwei­tert die bishe­rige NIS-Richt­linie und verpflichtet deut­lich mehr Unter­nehmen dazu, ange­mes­sene Maßnahmen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit umzu­setzen.

Im Mittel­punkt stehen dabei Risi­ko­ma­nage­ment, Inci­dent Response, Melde­pflichten, Liefer­ket­ten­si­cher­heit sowie die Verant­wor­tung der Geschäfts­lei­tung. Ziel der Richt­linie ist es, die Wider­stands­fä­hig­keit von Unter­nehmen gegen­über Cyber­an­griffen zu erhöhen und kriti­sche Dienst­leis­tungen besser zu schützen.

Für viele Unter­nehmen bedeutet NIS2, bestehende Sicher­heits­maß­nahmen zu über­prüfen und gege­be­nen­falls neue Prozesse einzu­führen. Unter­nehmen, die früh­zeitig handeln, schaffen nicht nur regu­la­to­ri­sche Sicher­heit, sondern stärken gleich­zeitig ihre Cyber­re­si­lienz und Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

Die NIS2-Richt­linie erwei­tert den Kreis der betrof­fenen Unter­nehmen erheb­lich. Neben klas­si­schen KRITIS-Betrei­bern können auch zahl­reiche mittel­stän­di­sche Unter­nehmen betroffen sein.

Ob ein Unter­nehmen unter NIS2 fällt, hängt unter anderem von der Branche, der Unter­neh­mens­größe, dem Umsatz sowie der Bedeu­tung der ange­bo­tenen Dienst­leis­tungen ab. Beson­ders häufig betroffen sind Unter­nehmen aus den Berei­chen Energie, Gesund­heit, Trans­port, IT-Dienst­leis­tungen, digi­tale Infra­struktur und Indus­trie.

Auch Zulie­ferer und Dienst­leister kriti­scher Einrich­tungen geraten zuneh­mend in den Fokus, da NIS2 Sicher­heits­an­for­de­rungen entlang der gesamten Liefer­kette berück­sich­tigt.

Da die Betrof­fen­heit im Einzel­fall unter­schied­lich ausfallen kann, empfiehlt sich eine früh­zei­tige Analyse der eigenen Situa­tion.

Ja. Die NIS2-Richt­linie betrifft nicht ausschließ­lich große Konzerne oder Betreiber kriti­scher Infra­struk­turen. Viele mittel­stän­di­sche Unter­nehmen können direkt oder indi­rekt betroffen sein.

Beson­ders Unter­nehmen, die Dienst­leis­tungen für kriti­sche Sektoren erbringen oder Teil einer sicher­heits­re­le­vanten Liefer­kette sind, sollten ihre Betrof­fen­heit prüfen. Auch wenn ein Unter­nehmen nicht unmit­telbar regu­liert ist, verlangen Kund und Geschäfts­partner zuneh­mend Nach­weise über ange­mes­sene Sicher­heits­maß­nahmen.

Für den Mittel­stand bietet die früh­zei­tige Umset­zung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zusätz­liche Vorteile: Risiken werden redu­ziert, die Resi­lienz erhöht und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit gestärkt.

Eine ISO-27001-Zerti­fi­zie­rung schafft eine hervor­ra­gende Grund­lage für die Umset­zung der NIS2-Anfor­de­rungen. Viele Themen wie Risi­ko­ma­nage­ment, Doku­men­ta­tion oder Gover­nance werden bereits durch ein ISMS nach ISO 27001 adres­siert.

Dennoch deckt ISO 27001 nicht auto­ma­tisch alle Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie ab. Insbe­son­dere regu­la­to­ri­sche Aspekte, Melde­pflichten oder bran­chen­spe­zi­fi­sche Vorgaben können zusätz­liche Maßnahmen erfor­der­lich machen.

Unter­nehmen mit bestehender ISO-27001-Zerti­fi­zie­rung haben jedoch einen klaren Vorteil: Vorhan­dene Prozesse und Struk­turen können gezielt erwei­tert werden, anstatt von Grund auf neu aufge­baut zu werden.

Eine NIS2-Gap-Analyse ist die syste­ma­ti­sche Gegen­über­stel­lung der bestehenden Sicher­heits­maß­nahmen eines Unter­neh­mens mit den Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie.

Ziel ist es, Abwei­chungen und Hand­lungs­felder zu iden­ti­fi­zieren. Dabei werden orga­ni­sa­to­ri­sche Prozesse, tech­ni­sche Maßnahmen, Doku­men­ta­tionen und Gover­nance-Struk­turen bewertet.

Die Ergeb­nisse bilden die Grund­lage für einen prio­ri­sierten Maßnah­men­plan und helfen Unter­nehmen dabei, Ressourcen gezielt einzu­setzen.

Eine Gap-Analyse schafft Trans­pa­renz und ermög­licht eine effi­zi­ente und wirt­schaft­liche Umset­zung der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen.

NIS2 fordert Unter­nehmen auf, ange­mes­sene tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen zum Schutz ihrer Netz- und Infor­ma­ti­ons­sys­teme umzu­setzen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Risi­ko­ma­nage­ment
  • Inci­dent Response
  • Notfall­ma­nage­ment
  • Liefer­ket­ten­si­cher­heit
  • Doku­men­ta­tion und Nach­weis­füh­rung
  • Sicher­heits­richt­li­nien
  • Schu­lungen und Aware­ness

Die konkreten Anfor­de­rungen hängen von der Branche, dem Risi­ko­profil und der Größe des Unter­neh­mens ab.

Die NIS2-Richt­linie stärkt die Verant­wor­tung der Unter­neh­mens­lei­tung für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Geschäfts­füh­rungen und Leitungs­or­gane sollten sicher­stellen, dass geeig­nete Sicher­heits­maß­nahmen etabliert und über­wacht werden.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wird damit zu einer stra­te­gi­schen Manage­ment­auf­gabe. Führungs­kräfte sind gefor­dert, Ressourcen bereit­zu­stellen, Sicher­heits­stra­te­gien zu unter­stützen und eine Sicher­heits­kultur im Unter­nehmen zu fördern.

Unter­nehmen, die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit früh­zeitig in ihre Gover­nance inte­grieren, schaffen die Grund­lage für lang­fris­tige Resi­lienz und regu­la­to­ri­sche Sicher­heit.

Ja. NIS2 sieht Melde­pflichten für bestimmte Sicher­heits­vor­fälle vor. Unter­nehmen müssen in der Lage sein, Vorfälle zu erkennen, zu bewerten und gemäß den geltenden Vorgaben zu melden.

Hierfür sind klare Prozesse, Verant­wort­lich­keiten und Doku­men­ta­tionen erfor­der­lich. Ein profes­sio­nelles Inci­dent-Manage­ment hilft Unter­nehmen dabei, im Ernst­fall schnell und struk­tu­riert zu handeln.

Die früh­zei­tige Einfüh­rung entspre­chender Prozesse trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen effi­zient zu erfüllen.

Ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­system (ISMS) schafft einen struk­tu­rierten Rahmen für die Planung, Umset­zung und konti­nu­ier­liche Verbes­se­rung von Sicher­heits­maß­nahmen.

Unter­nehmen profi­tieren unter anderem von:

  • klaren Verant­wort­lich­keiten
  • doku­men­tierten Prozessen
  • syste­ma­ti­schem Risi­ko­ma­nage­ment
  • regel­mä­ßigen Audits
  • konti­nu­ier­li­cher Verbes­se­rung

Ein ISMS nach ISO 27001 bildet daher eine wich­tige Grund­lage für die Umset­zung der NIS2-Anfor­de­rungen.

Die Umset­zung von NIS2 erfor­dert tech­ni­sches, orga­ni­sa­to­ri­sches und regu­la­to­ri­sches Know-how. Viele Unter­nehmen verfügen nicht über alle erfor­der­li­chen Ressourcen oder Erfah­rungen im eigenen Haus.

Eine externe Beratung bringt bewährte Methoden, Best Prac­tices und einen neutralen Blick auf bestehende Prozesse ein. Dadurch lassen sich Risiken früh­zeitig erkennen und Maßnahmen effi­zient prio­ri­sieren.

Mit M&H profi­tieren Unter­nehmen von lang­jäh­riger Erfah­rung in den Berei­chen ISO 27001, BSI-Grund­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit – kombi­niert mit praxis­naher Unter­stüt­zung bei der Umset­zung von NIS2.

Die NIS2-Richt­linie erwei­tert die ursprüng­liche NIS-Richt­linie erheb­lich. Während NIS1 nur bestimmte Betreiber kriti­scher Infra­struk­turen erfasste, betrifft NIS2 deut­lich mehr Unter­nehmen und Bran­chen. Darüber hinaus wurden die Anfor­de­rungen an Risi­ko­ma­nage­ment, Melde­pflichten und die Verant­wor­tung der Geschäfts­lei­tung konkre­ti­siert.

Ein wesent­li­cher Unter­schied besteht darin, dass NIS2 die Sicher­heit der gesamten Liefer­kette stärker berück­sich­tigt und Unter­nehmen verpflichtet, ange­mes­sene tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen umzu­setzen. Zudem rückt die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit stärker in die Verant­wor­tung der Unter­neh­mens­lei­tung.

Für viele Unter­nehmen bedeutet dies, bestehende Sicher­heits­maß­nahmen zu über­prüfen und gege­be­nen­falls zu erwei­tern. Eine früh­zei­tige Analyse hilft dabei, Hand­lungs­be­darf zu iden­ti­fi­zieren und regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen effi­zient umzu­setzen.

Unter­nehmen sollten die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie ernst nehmen und früh­zeitig geeig­nete Maßnahmen etablieren. Ziel der Regu­lie­rung ist es, die Cyber­re­si­lienz zu stärken und Risiken zu redu­zieren.

Fehlende oder unzu­rei­chende Sicher­heits­maß­nahmen können zu erhöhten Compli­ance-Risiken, Schwie­rig­keiten bei Audits oder Heraus­for­de­rungen in der Zusam­men­ar­beit mit Kund und Geschäfts­part­nern führen. Darüber hinaus kann eine unzu­rei­chende Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit die Wider­stands­fä­hig­keit gegen­über Cyber­an­griffen beein­träch­tigen.

Unter­nehmen profi­tieren daher von einer früh­zei­tigen und struk­tu­rierten Umset­zung der Anfor­de­rungen. Dies stärkt nicht nur die regu­la­to­ri­sche Sicher­heit, sondern auch das Vertrauen von Kund und Part­nern.

Cyber­ri­siken beschränken sich längst nicht mehr auf das eigene Unter­nehmen. Sicher­heits­vor­fälle bei Liefe­ranten oder Dienst­leis­tern können erheb­liche Auswir­kungen auf Geschäfts­pro­zesse und kriti­sche Dienst­leis­tungen haben.

Die NIS2-Richt­linie berück­sich­tigt deshalb ausdrück­lich die Sicher­heit der Liefer­kette. Unter­nehmen sollten Risiken entlang ihrer Liefe­ran­ten­be­zie­hungen bewerten und ange­mes­sene Sicher­heits­an­for­de­rungen defi­nieren.

Dazu gehören beispiels­weise:

  • Sicher­heits­be­wer­tungen von Dienst­leis­tern
  • Anfor­de­rungen in Verträgen
  • Regel­mä­ßige Über­prü­fungen
  • Doku­men­ta­tion von Risiken

Ein syste­ma­ti­sches Liefe­ran­ten­ma­nage­ment trägt dazu bei, die Wider­stands­fä­hig­keit der gesamten Wert­schöp­fungs­kette zu erhöhen.

Eine Risi­ko­ma­trix ist ein zentrales Instru­ment des Risi­ko­ma­nage­ments. Sie hilft Unter­nehmen dabei, Risiken anhand ihrer Eintritts­wahr­schein­lich­keit und poten­zi­ellen Auswir­kungen zu bewerten und zu prio­ri­sieren.

Durch die struk­tu­rierte Darstel­lung von Risiken können Unter­nehmen fundierte Entschei­dungen treffen und Ressourcen gezielt einsetzen. Eine Risi­ko­ma­trix schafft Trans­pa­renz und unter­stützt die Prio­ri­sie­rung von Sicher­heits­maß­nahmen.

Im Kontext von NIS2 bildet die Risi­ko­be­wer­tung eine wesent­liche Grund­lage für die Umset­zung ange­mes­sener tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen.

Doku­men­ta­tion ist ein zentraler Bestand­teil eines wirk­samen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ments. Unter­nehmen sollten nach­voll­ziehbar doku­men­tieren, welche Maßnahmen imple­men­tiert wurden und wie Risiken behan­delt werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Sicher­heits­richt­li­nien
  • Risi­ko­ana­lysen
  • Notfall­pläne
  • Inci­dent-Response-Prozesse
  • Schu­lungs­nach­weise
  • Audit­be­richte
  • Maßnah­men­pläne

Eine struk­tu­rierte Doku­men­ta­tion erleich­tert die Nach­weis­füh­rung und unter­stützt Unter­nehmen bei Audits und Prüfungen.

Tech­ni­sche Sicher­heits­maß­nahmen allein reichen häufig nicht aus. Mitar­bei­tende spielen eine entschei­dende Rolle für die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit eines Unter­neh­mens.

Schu­lungen und Aware­ness-Maßnahmen helfen dabei, Sicher­heits­ri­siken zu redu­zieren und das Bewusst­sein für Cyber­be­dro­hungen zu stärken. Dazu gehören beispiels­weise:

  • Phis­hing-Sensi­bi­li­sie­rung
  • Pass­wort­si­cher­heit
  • Umgang mit Sicher­heits­vor­fällen
  • Daten­schutz und Compli­ance

Eine gelebte Sicher­heits­kultur trägt dazu bei, Risiken nach­haltig zu mini­mieren und die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie zu unter­stützen.

Tech­ni­sche Sicher­heits­maß­nahmen allein reichen häufig nicht aus. Mitar­bei­tende spielen eine entschei­dende Rolle für die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit eines Unter­neh­mens.

Schu­lungen und Aware­ness-Maßnahmen helfen dabei, Sicher­heits­ri­siken zu redu­zieren und das Bewusst­sein für Cyber­be­dro­hungen zu stärken. Dazu gehören beispiels­weise:

  • Phis­hing-Sensi­bi­li­sie­rung
  • Pass­wort­si­cher­heit
  • Umgang mit Sicher­heits­vor­fällen
  • Daten­schutz und Compli­ance

Eine gelebte Sicher­heits­kultur trägt dazu bei, Risiken nach­haltig zu mini­mieren und die Anfor­de­rungen der NIS2-Richt­linie zu unter­stützen.

Die Dauer der Umset­zung hängt von verschie­denen Faktoren ab, darunter Unter­neh­mens­größe, Branche und bestehender Reife­grad der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit.

Unter­nehmen mit einem etablierten ISMS nach ISO 27001 verfügen häufig bereits über wich­tige Grund­lagen. In anderen Fällen kann zunächst der Aufbau von Prozessen, Doku­men­ta­tionen und Gover­nance-Struk­turen erfor­der­lich sein.

Eine struk­tu­rierte Vorge­hens­weise hilft dabei, Maßnahmen effi­zient zu prio­ri­sieren und schritt­weise umzu­setzen.

Der BSI-Grund­schutz bietet Unter­nehmen praxis­nahe Empfeh­lungen und bewährte Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit.

Viele Anfor­de­rungen des BSI-Grund­schutzes unter­stützen Unter­nehmen dabei, Risiken syste­ma­tisch zu behan­deln und Sicher­heits­maß­nahmen struk­tu­riert umzu­setzen. In Kombi­na­tion mit ISO 27001 entsteht ein belast­barer Rahmen für die Umset­zung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­rungen.

Unter­nehmen profi­tieren von einem ganz­heit­li­chen Ansatz, der orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Aspekte glei­cher­maßen berück­sich­tigt.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit schützt nicht nur vor Cyber­an­griffen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kund, Geschäfts­part­nern und Behörden.

Unter­nehmen mit einem hohen Sicher­heits­ni­veau profi­tieren häufig von:

  • höherem Vertrauen im Markt
  • stabi­leren Geschäfts­pro­zessen
  • gerin­geren Risiken
  • besserer Audit­fä­hig­keit
  • stär­keren Liefe­ran­ten­be­zie­hungen

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wird zuneh­mend zu einem entschei­denden Wett­be­werbs­faktor und einer wich­tigen Grund­lage für nach­hal­tiges Wachstum.

Ja. Die NIS2-Richt­linie wurde in Deutsch­land durch das NIS2-Umset­zungs- und Cyber­si­cher­heits­stär­kungs­ge­setz in natio­nales Recht über­führt. Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft und erwei­tert die bestehenden Rege­lungen des BSI-Gesetzes erheb­lich. Dadurch fallen deut­lich mehr Unter­nehmen unter regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen als bisher.

Für betrof­fene Unter­nehmen bedeutet dies, dass sie geeig­nete tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen imple­men­tieren, Risiken syste­ma­tisch bewerten und Sicher­heits­vor­fälle melden müssen. Darüber hinaus werden die Verant­wor­tung der Geschäfts­lei­tung und die Sicher­heit der Liefer­kette stärker in den Fokus gerückt.

Unter­nehmen sollten daher früh­zeitig prüfen, ob sie direkt oder indi­rekt von NIS2 betroffen sind und welche Maßnahmen erfor­der­lich werden.

In Deutsch­land ist das Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik (BSI) die zentrale Aufsichts- und Cyber­si­cher­heits­be­hörde für NIS2-regu­lierte Unter­nehmen. Das BSI über­wacht die Einhal­tung der gesetz­li­chen Anfor­de­rungen und dient als zentrale Anlauf­stelle für Meldungen von Sicher­heits­vor­fällen.

Zu den Aufgaben des BSI gehören unter anderem:

  • Regis­trie­rung betrof­fener Unter­nehmen
  • Über­wa­chung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­rungen
  • Bear­bei­tung von Sicher­heits­mel­dungen
  • Veröf­fent­li­chung von Empfeh­lungen und Warnungen
  • Durch­füh­rung oder Veran­las­sung von Prüfungen

Unter­nehmen sollten daher sicher­stellen, dass sie ihre Sicher­heits­maß­nahmen doku­men­tieren und nach­weisen können.

Sowohl NIS2 als auch die Digital Opera­tional Resi­li­ence Act (DORA) verfolgen das Ziel, die Cyber­si­cher­heit in Europa zu stärken. Aller­dings richten sich beide Regel­werke an unter­schied­liche Ziel­gruppen.

NIS2 betrifft Unter­nehmen aus zahl­rei­chen kriti­schen und wich­tigen Sektoren wie Indus­trie, Energie, Gesund­heit oder digi­tale Dienste.

DORA richtet sich speziell an Unter­nehmen des Finanz­sek­tors, beispiels­weise Banken, Versi­che­rungen oder Zahlungs­dienst­leister.

Während NIS2 einen sektor­über­grei­fenden Ansatz verfolgt, defi­niert DORA detail­lierte Anfor­de­rungen an die digi­tale opera­tio­nelle Resi­lienz im Finanz­wesen. Unter­nehmen im Finanz­sektor können daher gleich­zeitig von mehreren regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen betroffen sein.

Das BSI über­nimmt im Rahmen von NIS2 eine zentrale Rolle als natio­nale Cyber­si­cher­heits­be­hörde. Die Richt­linie erwei­tert die Aufgaben und Befug­nisse des BSI deut­lich.

Zu den Aufgaben des BSI zählen insbe­son­dere:

  • Regis­trie­rung und Betreuung betrof­fener Unter­nehmen
  • Entge­gen­nahme von Sicher­heits­mel­dungen
  • Veröf­fent­li­chung tech­ni­scher Empfeh­lungen
  • Unter­stüt­zung bei der Bewäl­ti­gung von Cyber­vor­fällen
  • Aufsicht über die Einhal­tung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­rungen

Darüber hinaus stellt das BSI Infor­ma­ti­ons­an­ge­bote und Werk­zeuge bereit, beispiels­weise zur ersten Einschät­zung der Betrof­fen­heit.

Die NIS2-Richt­linie und der Cyber Resi­li­ence Act (CRA) ergänzen sich gegen­seitig, verfolgen jedoch unter­schied­liche Ziele.

Während NIS2 Anfor­de­rungen an Unter­nehmen und deren Sicher­heits­ma­nage­ment stellt, richtet sich der Cyber Resi­li­ence Act primär an Hersteller und Anbieter digi­taler Produkte mit vernetzten Kompo­nenten. Der CRA defi­niert Sicher­heits­an­for­de­rungen für Produkte über deren gesamten Lebens­zy­klus hinweg.

Zusammen tragen beide Regel­werke dazu bei, die Cyber­si­cher­heit in Europa umfas­send zu stärken – sowohl auf Ebene der Unter­nehmen als auch der einge­setzten Tech­no­lo­gien.

Nein. NIS2 ist eine gesetz­liche bezie­hungs­weise regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rung und keine Zerti­fi­zie­rung. Unter­nehmen können daher keine „NIS2-Zerti­fi­zie­rung“ erwerben.

Aller­dings können Unter­nehmen ihre Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit durch etablierte Stan­dards wie ISO 27001 nach­weisen. Eine Zerti­fi­zie­rung nach ISO 27001 schafft häufig eine sehr gute Grund­lage für die Umset­zung der NIS2-Anfor­de­rungen.

Wichtig ist jedoch: Eine ISO-27001-Zerti­fi­zie­rung allein bedeutet nicht auto­ma­tisch NIS2-Compli­ance. Unter­nehmen sollten prüfen, welche zusätz­li­chen Maßnahmen erfor­der­lich sind.

Unter­nehmen müssen in der Lage sein, Sicher­heits­vor­fälle früh­zeitig zu erkennen, zu bewerten und gemäß den gesetz­li­chen Vorgaben zu behan­deln und zu melden. Dafür sind klare Inci­dent-Response-Prozesse und Verant­wort­lich­keiten erfor­der­lich.

Ein wirk­sames Vorgehen umfasst typi­scher­weise:

  • Erken­nung und Analyse des Vorfalls
  • Eindäm­mung und Wieder­her­stel­lung
  • Doku­men­ta­tion des Ereig­nisses
  • Kommu­ni­ka­tion mit zustän­digen Stellen
  • Nach­be­rei­tung und Verbes­se­rung der Sicher­heits­maß­nahmen

Unter­nehmen mit etablierten Prozessen können schneller reagieren und poten­zi­elle Auswir­kungen begrenzen.

Die NIS2-Richt­linie schreibt nicht ausdrück­lich ein bestimmtes Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­system wie ISO 27001 vor. Sie verlangt jedoch, dass betrof­fene Unter­nehmen geeig­nete tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen imple­men­tieren und Risiken syste­ma­tisch steuern.

In der Praxis ist ein ISMS häufig der effi­zi­en­teste Weg, um diese Anfor­de­rungen struk­tu­riert und nach­weisbar umzu­setzen. Beson­ders Unter­nehmen in regu­lierten oder kriti­schen Sektoren profi­tieren von einem syste­ma­ti­schen Ansatz.

Ein ISMS unter­stützt unter anderem bei:

  • Risi­ko­ma­nage­ment
  • Doku­men­ta­tion
  • Gover­nance
  • Audit­vor­be­rei­tung
  • Konti­nu­ier­li­cher Verbes­se­rung

Die NIS2-Richt­linie schreibt nicht ausdrück­lich ein bestimmtes Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­system wie ISO 27001 vor. Sie verlangt jedoch, dass betrof­fene Unter­nehmen geeig­nete tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen imple­men­tieren und Risiken syste­ma­tisch steuern.

In der Praxis ist ein ISMS häufig der effi­zi­en­teste Weg, um diese Anfor­de­rungen struk­tu­riert und nach­weisbar umzu­setzen. Beson­ders Unter­nehmen in regu­lierten oder kriti­schen Sektoren profi­tieren von einem syste­ma­ti­schen Ansatz.

Ein ISMS unter­stützt unter anderem bei:

  • Risi­ko­ma­nage­ment
  • Doku­men­ta­tion
  • Gover­nance
  • Audit­vor­be­rei­tung
  • Konti­nu­ier­li­cher Verbes­se­rung